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Kein Anspruch des Täters auf Widerruf von Äußerungen über sexuelle Gewalt : Es besteht ein berechtigtes Interesse, im Familienkreis, in eine Psychotherapie oder im gerichtlichen Verfahren Äußerungen über erlebte sexuelle Gewalt zu machen, auch wenn diese nicht bewiesen ist. Der als Täter genannte hat keine Anspruch auf Widerruf oder Schadenersatz.
Verfasst von:
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
in:
Streit. Feministische Rechtszeitschrift
2000
,
Heft:
4
,
179-181 S.
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Weitere Informationen
Einrichtung: | TERRE DES FEMMES | Berlin |
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Signatur: | Streit 4/2000 |
Verfasst von: | Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf |
Herausgegeben von: | Verein "Frauen streiten für ihr Recht e. V." |
In: | Streit. Feministische Rechtszeitschrift |
Ausgabe: | 18(2000)4 |
Jahr: | 2000 |
Heft: | 4 |
ISSN: | 0175-4467 |
Sprache: | Deutsch |
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