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Kein Anspruch des Täters auf Widerruf von Äußerungen über sexuelle Gewalt : Es besteht ein berechtigtes Interesse, im Familienkreis, in eine Psychotherapie oder im gerichtlichen Verfahren Äußerungen über erlebte sexuelle Gewalt zu machen, auch wenn diese nicht bewiesen ist. Der als Täter genannte hat keine Anspruch auf Widerruf oder Schadenersatz.

in: Streit. Feministische Rechtszeitschrift
2000 , Heft: 4 , 179-181 S.
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Einrichtung: TERRE DES FEMMES | Berlin
Signatur: Streit 4/2000
Verfasst von: Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
Herausgegeben von: Verein "Frauen streiten für ihr Recht e. V."
In: Streit. Feministische Rechtszeitschrift
Ausgabe: 18(2000)4
Jahr: 2000
Heft: 4
ISSN: 0175-4467
Sprache: Deutsch
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