Archivgut
Akte
Stadtverband für Frauenbestrebungen (Düsseldorf)
in:
Aktenbestand: Stadtverband für Frauenbestrebungen (Düsseldorf)
1930 - 1934
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0,1 lfm
Weitere Informationen
Einrichtung: | Archiv der deutschen Frauenbewegung | Kassel |
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In: | Aktenbestand: Stadtverband für Frauenbestrebungen (Düsseldorf) |
Bestell-Signatur: | NL-K-41 |
Jahr: | 1930 - 1934 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
<b>Körperschaftsdaten: </b>Der Stadtverband für Frauenbestrebungen Düsseldorf wurde 1914 als Dachverband der Düsseldorfer Frauenvereine gegründet. Nach und neben vielen weiteren Angeboten (vgl. Ursula Bender/Ellen Görs: Organisierter Weiberkram. Die organisierte Frauenbewegung in Düsseldorf 1900 bis 1933, Düsseldorf 1992) betrieb er seit dem 8. Dezember 1930 das Angebot Offene Tür für erwerblose Mädchen. In eigenen Räumen wurden z.B. Kurse, Betreuung und Mahlzeiten angeboten, Leiterin war Nora Gunzert. Im Juni 1933 löste sich der Stadtverband für Frauenbestrebungen Düsseldorf auf. Die Angebote wurden im Rahmen des Freiwilligen Arbeitsdienstes weitergeführt, bis Dezember 1934 ebenfalls unter der Leitung von Nora Gunzert. <b>Bestandsbeschreibung: </b>Der Bestand kam 2016 über Susanne Rappe-Weber, Archiv der deutschen Jugendbewegung, ins Archiv. Er war dem Archiv der deutschen Jugendbewegung 1989 von Nora Gunzert übergeben worden. Der Bestand enthält eine Akte über das Projekt Offene Tür für erwerbslose Mädchen und eine zweite, die genau genommen nicht in diese Provenienz gehört, da sich der Stadtverband für Frauenbestrebungen Düsseldorf im Juni 1933 auflöste. Die zweite Akte dokumentiert die Weiterführung der Arbeit unter nationalsozialistischen Bedingungen, als Teil des Freiwilligen Arbeitsdienstes, aber auch in geschlossenen Heimen. Der Bestand wurde im Rahmen des Projektes "Gestern virtuos, morgen virtuell. Erschließung und Digitalisierung von historischen Dokumenten der deutschen Frauenbewegung" 2017 verzeichnet. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Nutzungsbedingungen: Das Archivgut, das im Archiv der deutschen Frauenbewegung verwahrt wird, kann 30 Jahre nach Schließung der Unterlagen benutzt werden, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Sperrfristen können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag verkürzt werden. Siehe hierzu: Benutzungsordnung des AddF. |
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