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Urteil offenbart eine Beziehungskrise in Karlsruhe : der erste Senat hält sich mit seinem Beschluß nicht an die Vorgaben des § 218-Urteils
Verfasst von:
Rath, Christian
in:
taz. die tageszeitung
16.12.1997
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Einrichtung: | DENKtRÄUME | Hamburg |
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Verfasst von: | Rath, Christian |
In: | taz. die tageszeitung |
Bestell-Signatur: | IV 10.1 Schwangerschaft |
Jahr: | 16.12.1997 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Der vorliegende Artikel knüpft an den ebenfalls von Christian Rath verfassten und am 16.12.1997 in der taz erschienenen Artikel "Kein ethischer Bonus für Pfuscharbeit" an, in dem es darum geht, dass der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes urteilte, dass zwei Ärzte, die Behandlungsfehler gemacht hatten, die dazu führten, dass ungeplante Kinder geboren wurden, für (Teil-) Unterhaltskosten der Eltern aufkommen müssen. 1993 hatte der Zweite Senat jedoch in seinem Urteil zum § 218 geurteilt, dass für ungeplant geborene Kinder kein Schadenersatz geltend gemacht werden kann, weil Kinder nicht als "Schaden" gewertet werden dürfen. Diese Widersprüchlichen Urteile der beiden Senate könnten Folgen für weitere Klagen haben, die mit dem § 218 in Zusammenhang stehen. | |
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