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"...so ist auf Todesstrafe zu erkennen" : Der "Schandparagraph" 218: Eine Chronologie vom Kaiserreich bis heute
in:
taz. die tageszeitung
1 S.
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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In: | taz. die tageszeitung |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
Eine chronolgische Darstellung des §218 vom 18. Jahrhundert bis heute. Anfangs galt nur die Abtreibung eines "lebendigen" Kindes als Tötung. In den ersten 30 Wochen gab es laut Preußischem Landrecht von 1794 keinen Tötungsdelikt. 1871 wurden Abtreibungen mit dem §218 komplett verboten - Das Kaiserreich brauchte damals Soldaten. 1943 verschärften die Nazis das Abtreibungsverbot und es drohte die Todesstrafe, was nach dem Krieg aufgehoben wurde. Seit den 70ern setzen sich Frauen in ganz Europa für ein liberales Abtreibungsrecht ein. In Deutschland initiierte Alice Schwarzer mit dem Spiegel die Kampagne "Ich habe abgetrieben". Seit 1992 gilt bei der Abtreibung eine Fristenregelung mit Beratungspflicht, doch auch das stoppte die Union vor dem Bundesverfassungsgericht. | |
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