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Junge Kurdin darf bleiben : Frau hatte vor vier Wochen im Kirchenasyl Baby geboren
Verfasst von:
Niemann, Heidi
in:
Frankfurter Rundschau
1 S.
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Einrichtung: | belladonna | Bremen |
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Verfasst von: | Niemann, Heidi |
In: | Frankfurter Rundschau |
Sprache: | Deutsch |
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Eine junge Kurdin, die ihr Baby im Kirchenasyl geboren hatte, darf nun doch in Deutschland bleiben. Nachdem ihr erster Asylantrag abgelehnt wurde, haben die Behörden ihr eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erteilt. | |
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