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Garantierte Straffreiheit bei diplomatischer Immunität : Auch Menschenrechtsverletzungen von Frauen werden nicht geahndet
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Einrichtung: | Frauensolidarität | Wien |
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Verfasst von: | Prasad, Nivedita |
In: | AGISRA-Rundbrief |
Jahr: | 2001 |
Sprache: | Deutsch |
Beschreibung: | |
DiplomatInnen können im Gegensatz zu allen anderen BürgerInnen Angestellte für ihren privaten Haushalt aus aller Welt einreisen lassen. Es ist international üblich, sich gegenreitig Aufenthaltserlaubnisse für solche Arbeitnehmerinnen, unabhängig von ihrer Nationalität, auszustellen. Da DiplomatInnen Immunität und somit Straffreiheit genießen, können sie im Falle von Beschwerden nicht gerichtlich belangt werden. Wiederabdruck aus Südostasien 3/2001. | |
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