Archivgut
Sammlung
Antidiskriminierungsgesetz: Stellungnahmen von Organisationen, Parteien und Einzelpersonen im Rahmen der Sachverständigenanhörung am 21./22. Januar 1982 in Bonn zum Thema "Kann die Situation der Frauen durch ein Antidiskriminierungsgesetz verbessert werden?"
1981-1982
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Einrichtung: | FrauenMediaTurm | Köln |
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Formatangabe: | Pressesammlung |
Bestell-Signatur: | PD-ST.13.05 |
Jahr: | 1981-1982 |
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Sprache: | Nicht einzuordnen |
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1. Eröffnungsrede der Bundesministerin für Familie, Jugend und Gesundheit Antje Huber (für ein Protokoll der gesamten Sachverständigenanhörung siehe ST.13.092), 2. Fragenkatalog, 3. Stellungnahmen von Organisationen, Parteien und Einzelpersonen (neben den in den Feldern "Personen", "Weitere Personen", "Körperschaften" und "Eigennamen" genannten gibt es weitere Stellungnahmen von Prof. Kübler, Prof. W. Schmitt Glaeser und Prof. S. Simitis) Hintergrundinformationen: Bundeskanzler Helmut Schmidt kündigte in seiner Regierungserklärung vom 24. November 1980 an zu überprüfen, ob die Situation der Frauen durch ein Antidiskriminierungsgesetz verbessert werden kann. Im Rahmen dieses Prüfungsauftrags fand am 21./22. Januar 1982 in Bonn auf Einladung des Bundesinnenministers und des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit eine Anhörung von Sachverständigen statt. Von den zuständigen Ressorts beider Ministerien war im Herbst 1981 ein Fragebogen versandt worden, in dem in 86 Fragen Stellungnahmen zu den folgenden sieben Fragenkomplexen erbeten wurden: 1. Generalklausel 2. Arbeitsleben 3. Öffentlicher Dienst 4. Geschäftsverkehr, Wohnungsvergabe 5. Werbung 6. Wahlrecht 7. Überwachung und Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebotes |
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Frauenmediaturm – Feministisches Archiv und Bibliothek
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50678 Köln
Telefon: +49 (0)221 931 88 10
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Mo-Fr. 10-17 Uhr, nach Voranmeldung. Die Anmeldung kann telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Die Einrichtung ist nicht barrierefrei
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